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Gutgläubiger Erwerb eines Kfz von Nichtberechtigtem



Aufgaben:

1.) Inwiefern ist die Vorlage des Kfz-Briefes beim gutgläubigen Erwerb eines Kfz vom Nichtberechtigten von Bedeutung?

2.) Welche Besonderheiten sind zu berücksichtigen, wenn der Veräußerer ein Gebrauchtwagenhändler ist und zwar den Kfz-Brief vorlegen kann, aber nicht selbst darin als Halter eingetragen ist?



Lösungen:

1.) Grundsätzlich stellt es eine grob fahrlässige Unkenntnis seitens des Erwerbers dar, wenn dieser sich vom Veräußerer nicht den Kfz-Brief aushändigen lässt. Ein gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten scheitert dann.

2.) Nach Ansicht des BGH braucht derjenige, der ein gebrauchtes Fahrzeug von einem Autohändler kauft, keine besonderen Nachforschungen anzustellen, sondern kann grds. von der Verfügungsbefugnis des Händlers ausgehen. Bei einem Kraftfahrzeughändler, der ein Fahrzeug im Rahmen seines Geschäftsbetriebes verkauft, ist es nicht ungewöhnlich, wenn der Kraftfahrzeugbrief vorher nicht auf den Händler als Halter umgeschrieben wurde. Dies folgt vor allem aus der im Gebrauchtwagenhandel üblichen Praxis, dass der Händler die Wagen nur zum Zweck der Vermittlung eines Fahrzeugverkaufs übernimmt.



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