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Voraussetzungen von Nichtigkeit



Aufgaben:

1.) Definieren Sie den Begriff des Verbotsgesetzes im Sinne des § 134 BGB.

2.) Wovon ist das Verbotsgesetz iSd. § 134 BGB abzugrenzen?

3.) Nennen Sie drei strafrechtliche Verbotsgesetze.

4.) Wie ist die Rechtsfolge, wenn das Verbotsgesetz sich gegen beide Teile richtet?

5.) Wie ist die Rechtsfolge, wenn das Verbotsgesetz sich nur gegen einen Teil wendet?

6.) Wann liegt eine Ausnahme zu 5.) vor?

7.) Wann entfällt die Nichtigkeitsfolge nach dem Wortlaut des § 134 BGB?

8.) Wann entfällt die Nichtigkeitsfolge außer im Falle von 7.)?

9.) Kann auch eine Rechtsverordnung ein Verbotsgesetz darstellen?

10.) Kann auch Gewohnheitsrecht ein Verbotsgesetz darstellen?



Lösungen:

1.) Ein Verbotsgesetz ist eine Vorschrift, die eine nach unserer RO grds. mögliche rechtsgeschäftliche Regelung wegen ihres Inhaltes oder wegen der Umstände ihres Zustandekommens unter sagt.

2.) Von den Normen, die die rechtsgeschäftliche Gestaltungsmacht einschränken.

3.) §§ 259, 331, 203 StGB.

4.) Grds. Nichtigkeit.

5.) Grds. Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts.

6.) Dann, wenn Sinn und Zweck des Verbotsgesetzes die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts gebieten.

7.) Dann, wenn das Gesetz etwas anderes vorsieht.

8.) Dann, wenn die nach § 134 BGB angeordnete Nichtigkeit den Personen zum Nachteil gereichen würde, deren Schutz das Gesetz bezweckt (insbesondere im Arbeitsrecht).

9.) Ja, vgl. Palandt-Heinrichs, § 134 RN 2.

10.) Ja, vgl. Palandt-Heinrichs, § 134 RN 2.



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