FSH-Studiengänge
1. Staatsexamen
- Inhalt
- Ablauf
- Dauer/Gebühr
- Information
Repetitorium
Startseite
Repetitorium (1. Examen)
Repetitorium (2. Examen)
Kontakt

Kontakt  |   Login    

Voraussetzungen der Anscheinsvollmacht



Aufgaben:

1.) Was versteht man unter dem Rechtsschein der Bevollmächtigung?

2.) Was verlangt die Anscheinsvollmacht hinsichtlich der Zurechenbarkeit des Rechtsscheins?

3.) Wird die Anscheinsvollmacht auch durchgehend in der Literatur akzeptiert? Warum?

4.) Wann ist das Vertrauen des Dritten ausnahmsweise nicht schutzwürdig?

5.) Welches sind die Rechtsfolgen der Anscheinsvollmacht?

6.) Nennen Sie die Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht.



Lösungen:

1.) Darunter versteht man, dass der Dritte nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte aus dem äußeren Geschehen auf eine Bevollmächtigung schließen kann.

2.) Sie verlangt, dass der Vertretene das Verhalten des für ihn Handelnden nicht kennt, es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen und verhindern könnte.

3.) Nein, weil ein schuldhaftes Verhalten einer Willenserklärung nicht gleichzusetzen sei.

4.) Dann, wenn der Dritte den Mangel der Vertretungsmacht kannte oder kennen musste.

5.) Nach h. M. Verpflichtung zur Primärleistung, nach a. A. Schadensersatz.

6.) Nichtvorliegen einer Vollmacht, Rechtsschein einer Bevollmächtigung, Wissen und Dulden des Vertretenen um das Handeln des ”Vertreters”, Vertrauen des Dritten und Kausalität des Rechtsscheins für das Handeln des Dritten.








< zurück weiter >
zurück zur Startseite

Kontakt
Dr. Unger             Fernrepetitorium

Telefon:
0681 / 390 5263

E-mail:
info@i-jura.de


Studienführer
Stellenangebote









Übersicht:
Justizprüfungsämter
& Universitäten


Impressum
Datenschutz










 
 Grafiken und Inhalte dieser Internetpräsenz sind © urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, oder anderweitige Verwendung ohne schriftliche Genehmigung der 1st Position GmbH ist untersagt. Erwähnte Produkte oder Verfahren sind in der Regel eingetragene Warenzeichen und werden als solche betrachtet. Partner